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Satzung

§ 1 Name

(1) Die unabhängige kommunale Wählergruppe führt den Namen Stimme Freier Bürger. Die Kurzbezeichnung lautet SFB.
(2) Die Wählergruppe begrenzt ihren Wirkungsbereich auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL).

§ 2 Sitz

Die unabhängige kommunale Wählergruppe hat ihren Sitz in der Stadt Senftenberg.

§ 3 Aufgabe

(1) Die Wählergruppe hat sich zur Aufgabe gestellt, an der politischen Willensbildung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erheblich mitzuwirken. Im Besonderen ist die Aufstellung eigener Wahlvorschläge für den Kreistag, sowie die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen in den einzelnen Kommunen des Landkreises OSL erforderlich.
(2) Auf der Grundlage von Freiheit, sozialer Gerechtigkeit, gegenseitiger Achtung, Respekt und Mitmenschlichkeit, Ehrlichkeit, Fleiß, Ordnung, sowie Ehrfurcht vor dem Leben, soll die Gegenwart und Zukunft der Kommune wesentlich mit gestaltet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Stimme Freier Bürger kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat.
(2) Mitglied kann nicht werden, wer links- bzw. rechtsextremistisches Gedankengut vertritt, oder andere Positionen, die mit dem deutschen Grundgesetz und der deutschen Verfassung nicht übereinstimmen.

§ 5 Aufnahmeverfahren

(1) Die Mitgliedschaft erfolgt über einen schriftlichen Antrag des Bewerbers.
(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Annahme des Antrages. Die Annahme ist dann gültig, wenn in der entsprechenden Gebietsvertretung, bei einer Mitgliederzahl bis 20, mindestens 2/3 aller Mitglieder dafür gestimmt haben. Bei einer Mitgliederzahl über 20 muss mindestens 1/3 der Gesamtmitglieder anwesend sein, von denen mindestens 2/3 ihre Zustimmung geben.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Beschlussfassung zur Aufnahme des Antragstellers durch die Mitgliederversammlung.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Tod
- Ausschluss
(2) Der Austritt ist in schriftlicher Form an die Mitgliederversammlung zu richten.
(3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Grundsätze der Wählergruppe verstößt und ihr Schaden zufügt.
(4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit seinem Beitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist.
(5) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es falsche Angaben im Aufnahmeantrag getätigt hat.
(6) Die Abstimmungsverhältnisse sind dabei die gleichen wie bei der Mitgliederaufnahme.

§ 7 Beiträge

Mit der Mitgliedschaft ist eine monatliche Beitragszahlung zu leisten, deren Höhe von jedem Mitglied selbst festgelegt wird. Der Mindestbeitrag ist auf 1€/Monat festgesetzt.

§ 8 Organisationsstruktur

(1) Die Stimme Freier Bürger hat in ihrer Struktur 1. den Kreisverband
2. die Ortsverbände
(2) Ortsverbände können ab 3 Mitgliedern gegründet werden.
(3) Dezimiert sich ein Ortsverband auf weniger als 3 Mitglieder verliert er sein Recht auf eigene Struktureinheit. Die verbleibenden Mitglieder werden in diesem Fall vom Kreisverband oder einem anderen Ortsverband übernommen.

§ 9 Vorstand

Jede Struktureinheit wird durch einen Vorstand geführt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern mit folgenden Funktionen:
1. Vorsitzende/r
2. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
3. Kassierer(in)
4. Schriftführer(in)
Die Funktion der/des stellvertretenden Vorsitzenden kann in Doppelfunktion mit der Funktion des Kassierers, oder Schriftführers besetzt werden.

§ 10 Auflösung der Wählergruppe

(1) Die Wählergruppe kann ihre Auflösung in einer Vollversammlung beschließen, zu der mindestens 4 Wochen vorher schriftlich eingeladen werden muss. Zur Beschlussfassung müssen mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sein, von denen die Mehrheit dem Antrag zustimmen muss.
(2) Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten fällt das Restvermögen der Organisation Ärzte ohne Grenzen e.V., Am Köllnischen Park 1 in Berlin zu.

§ 11 Inkraftsetzung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 26.06.2003 in Kraft.